Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte
I. General Information
Title |
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Status: | Passed Law |
Description | Aus dem Gesetzentwurf: Der Gesetzentwurf ermöglicht es Schuldnern erstmals, das Restschuldbefreiungsverfahren vorzeitig nach drei oder fünf Jahren zu beenden, wenn sie innerhalb der genannten Zeiträume eine Mindestbefriedigungsquote erfüllen oder zumindest die Kosten des Verfahrens tragen. Der Gesetzentwurf führt damit ein Anreizsystem ein, von dem sowohl Schuldner als auch Gläubiger profitieren können. Zugleich wird das Restschuldbefreiungsverfahren umgestaltet. Hierdurch werden Schwachstellen im geltenden Recht behoben und der Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens Rechnung getragen. Insbesondere werden verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Gläubigerrechte vorgeschlagen. Darüber hinaus enthält der Gesetzentwurf weitere Vorschriften, um das Verbraucherinsolvenz- und das Restschuldbefreiungsverfahren effektiver auszugestalten: Im Verbraucherinsolvenzverfahren sollen die Einigungschancen zwischen Schuldner und Gläubigern erhöht werden. Dazu werden der außergerichtliche Einigungsversuch gestärkt und statt des gerichtlichen Schuldenbereinigungsplanverfahrens auch in Verbraucherinsolvenzverfahren die Möglichkeit eines Insolvenzplanverfahrens eröffnet. Der Gesetzentwurf enthält des Weiteren eine Regelung zum Schutz von Mitgliedern von Wohnungsgenossenschaften. |
II. Versions and Legislative History
1. General Information
Adoption | 07/15/2013 |
Promulgation | 07/18/2013 |
Effective Date | 07/01/2014 |
Federal Law Gazette | Teil I No. 38/2379 |
Text | ![]() |
2. Legislative History
III. Amended, Repealed and Introduced Statutes
Amendment | ![]() | ZPO | |
Amendment | ![]() | GenG | ![]() ![]() |
Amendment | ![]() | InsO | |
Amendment | ![]() | EGInsO | ![]() ![]() |
Amendment | ![]() |
Gerichtskostengesetz |