ZKG
I. Allgemeine Informationen
Titel | Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen |
Abkürzungen | ZKG, Zahlungskontengesetz |
Status: | Bestehend |
Beschluss | 11.04.2016 |
Verkündung | 18.04.2016 |
Beschreibung | Ab dem 19. Juni 2016 hat jeder Verbraucher in Deutschland – ungeachtet seiner Bonität – das Recht auf ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen. Einen Anspruch auf das Basiskonto nach dem Ziel ist es, allen Bürgern die vollständige Teilhabe am wirtschaftlichen und sozialen Leben zu ermöglichen. Da der unbare Zahlungsverkehr die Bargeldzahlung in weiten Teilen abgelöst hat, ist ein Konto mit grundlegenden Funktionen wie Ein- und Auszahlungen sowie Überweisungen dafür heute eine wichtige Voraussetzung. Neben den Regelungen für das sogenannte Basiskonto enthält das
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II. Deutsches Recht
1. Textfassungen
23.06.2017 (B) 24.06.2017 (V) | Gesetz über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen in der Fassung vom 23.06.2017 | ![]() |
(B) Beschluss | (V) Verkündung |
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III. Europäische Grundlagen
![]() 20.05.2015 (D) 05.06.2015 (V) |
4. EU-Geldwäscherichtlinie (![]() |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]() 23.07.2014 (D) 28.08.2014 (V) |
Zahlungskontenrichtlinie (![]() |