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Richtlinie 76/207/EWG |
I. Allgemeine Informationen
Titel | Richtlinie |
Status: | Aufgehoben |
Beschreibung | Diese Richtlinie hat zum Ziel, daß in den Mitgliedstaaten der Grundsatz der Gleichbehandlung von Männern und Frauen hinsichtlich des Zugangs zur Beschäftigung, einschließlich des Aufstiegs, und des Zugangs zur Berufsbildung sowie in bezug auf die Arbeitsbedingungen und in bezug auf die soziale Sicherheit unter den in Absatz 2 vorgesehenen Bedingungen verwirklicht wird. Dieser Grundsatz wird im folgenden als "Grundsatz der Gleichbehandlung" bezeichnet. Der Rat erlässt im Hinblick auf die schrittweise Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung im Bereich der sozialen Sicherheit auf Vorschlag der Kommission Bestimmungen, in denen dazu insbesondere der Inhalt, die Tragweite und die Anwendungsmodalitäten angegeben sind. |
Richtlinie | 76/207/EWG |
Amtl. Angabe | ABl. EWG Nr. L (Rechtsvorschriften), Ausgabe 039, Jahr 1976, S.0040 - 0042 |
Datum | 09.02.1976 |
Verkündung | 14.02.1976 |
II. Textfassungen und Entstehungsgeschichte
1. Textfassungen
![]() 05.07.2006 (D) 26.07.2006 (V) | Richtlinie 76/207/EWG aufgehoben durch Richtlinie | |
![]() 09.02.1976 (D) 14.02.1976 (V) |
Urspr. Fassung : |
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