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Richtlinie 79/581/EWG |
I. Allgemeine Informationen
Titel | Richtlinie |
Status: | Aufgehoben |
Beschreibung | Mit der Angabe des Verkaufspreises und des Preises je Maßeinheit bei Lebensmitteln werden den Verbrauchern Preisvergleiche an der Verkaufsstelle erleichtert. Auf diese Weise wird die Transparenz der Märkte erhöht und ein verstärkter Schutz der Verbraucher gewährleistet. Die Verpflichtung zur Angabe dieser Preise muß grundsätzlich auf alle Lebensmittel Anwendung finden, die dem Letztverbraucher in losem Zustand oder in Fertigpackungen zum Kauf angeboten werden ; sie müssen auch für geschriebene oder gedruckte Werbeanzeigen und Warenkataloge gelten, sofern darin der Verkaufspreis der Lebensmittel angegeben wird. Der Verkaufspreis und der Preis je Masseinheit müssen in einer der jeweiligen Gruppe von Lebensmitteln entsprechenden Weise angegeben werden, damit die Etikettierung den Einzelhändler nicht übermässig belastet. |
Richtlinie | 79/581/EWG |
Amtl. Angabe | ABl. EWG Nr. L (Rechtsvorschriften), Ausgabe 158, Jahr 1979, S.19 - 21 |
Datum | 19.06.1979 |
Verkündung | 26.06.1979 |
II. Textfassungen und Entstehungsgeschichte
1. Textfassungen
![]() 16.02.1998 (D) 18.03.1998 (V) | Richtlinie 79/581/EWG aufgehoben durch Richtlinie | |
![]() 19.06.1979 (D) 26.06.1979 (V) |
Urspr. Fassung : |
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