![]() |
Richtlinie 2005/60/EG |
I. Allgemeine Informationen
Titel | Richtlinie |
Status: | Aufgehoben |
Beschreibung | Massive Schwarzgeldströme können die Stabilität und das Ansehen des Finanzsektors schädigen und sind eine Bedrohung für den Binnenmarkt; der Terrorismus greift die Grundfesten unserer Gesellschaft an. Neben strafrechtlichen Maßnahmen können Präventivmaßnahmen über das Finanzsystem Ergebnisse bringen. Die Solidität, Integrität und Stabilität der Kredit- und Finanzinstitute sowie das Vertrauen in das Finanzsystem insgesamt können ernsthaft Schaden nehmen, wenn Straftäter und ihre Mittelsmänner versuchen, die Herkunft von Erlösen aus Straftaten zu verschleiern oder Geld aus rechtmäßigen oder unrechtmäßigen Quellen terroristischen Zwecken zuzuführen. Damit die Mitgliedstaaten zum Schutz ihres Finanzsystems keine Maßnahmen ergreifen, die mit dem Funktionieren des Binnenmarkts, den Regeln des Rechtsstaats und der öffentlichen Ordnung der Gemeinschaft unvereinbar sein könnten, ist ein gemeinschaftliches Vorgehen in diesem Bereich erforderlich. Ohne eine Koordinierung auf Gemeinschaftsebene könnten Geldwäscher und Geldgeber des Terrorismus versuchen, Vorteile aus der Freiheit des Kapitalverkehrs und der damit verbundenen finanziellen Dienstleistungen, die ein einheitlicher Finanzraum mit sich bringt, zu ziehen, um ihren kriminellen Tätigkeiten leichter nachgehen zu können. |
Richtlinie | 2005/60/EG |
Amtl. Angabe | ABl. EG Nr. L (Rechtsvorschriften), Ausgabe 309, Jahr 2005, S.15 - 36 |
Datum | 26.10.2005 |
Verkündung | 25.11.2005 |
Art | Lamfalussy-Rahmenakt |
Durchführung | ![]() |
Rechtsgrundlage | Art. 47 II, 95 EG |
Rechtsetzung | Mitentscheidungsverfahren |
Inhaltlicher Hintergrund | ![]() |
II. Rahmenrechtsakt (Level 1)
1. Textfassungen
![]() 20.05.2015 (D) 05.06.2015 (V) | Richtlinie 2005/60/EG aufgehoben durch 4. EU-Geldwäscherichtlinie ( | |
![]() 24.11.2010 (D) 15.12.2010 (V) | Richtlinie 2005/60/EG geändert durch Befugnisse der Europäischen Aufsichtsbehörden, Omnibus I ( | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]() |
2. Auswirkungen
Aufhebung | ![]() |
III. Durchführungs- / Delegierter Rechtsakt (Level 2)
1. Durchführung
![]() 01.08.2006 (D) 04.08.2006 (V) |
Richtlinie |
![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
IV. Umsetzung in den Mitgliedstaaten
1. Umsetzung in Deutschland
13.08.2008 (B) 20.08.2008 (V) |
| ![]() |
18.02.2013 (B) 25.02.2013 (V) |