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Verordnung (EG) Nr. 622/2008 |
I. Allgemeine Informationen
Titel | Verordnung |
Status: | Bestehend |
Beschreibung | Die Europäische Kommission hat ein Vergleichsverfahren in Kartellfällen eingeführt, durch das Kartellsachen nun mit Hilfe eines vereinfachten Verfahrens behandelt werden können. Im Rahmen dieses Verfahrens optieren die Parteien nach Einsichtnahme in die Kommissionsakte dafür, ihre Beteiligung an einem Kartell einzuräumen und die Verantwortung hierfür zu übernehmen. Im Gegenzug kann die Kommission die gegen die Parteien verhängte Geldbuße um 10% reduzieren. Die Vergleichsverfahren sollen zur Vereinfachung der Verwaltungsverfahren beitragen und könnten die Anzahl der Rechtsstreitigkeiten in Kartellsachen vor den Europäischen Gerichtshöfen verringern. Hierdurch werden wiederum bei der Kommission Ressourcen zur Bearbeitung weiterer Fälle frei. Die Kommission hat 51 Stellungnahmen analysiert, die im Verlauf der am 26. Oktober 2007 begonnenen öffentlichen Konsultation eingingen, und in Absprache mit den Wettbewerbsbehörden in den Mitgliedstaaten das legislative Paket überarbeitet. Dieses besteht aus einer Kommissionsverordnung und einer Mitteilung der Kommission („Mitteilung über Vergleichsverfahren“, unten ABL. 2008/C 167/1), in der das neue System detailliert erklärt wird. |
Verordnung | (EG) Nr. 622/2008 |
Amtl. Angabe | ABl. EG Nr. L (Rechtsvorschriften), Ausgabe 171, Jahr 2008, S.3 |
Datum | 30.06.2008 |
Verkündung | 01.07.2008 |
Art | Normaler Rechtsakt |
Rechtsgrundlage | Art. 33, 81, 82 EG |
Rechtsetzung | Anhörungsverfahren |
II. Textfassungen und Entstehungsgeschichte
1. Textfassungen
![]() 23.10.2006 (D) 20.12.2006 (V) | Verordnung (EG) Nr. 622/2008 geändert durch Verordnung | |
![]() 30.06.2008 (D) 01.07.2008 (V) |
Urspr. Fassung : |
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2. Auswirkungen
Änderung | ![]() | ![]() ![]() ![]() |
III. Sonstiges
1. Sonstiges
Kommission 02.07.2008 |
Mitteilung der Kommission über die Durchführung von Vergleichsverfahren bei dem Erlass von Entscheidungen nach Artikel 7 und Artikel 23 der Verordnung |
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