7. GWB-Novelle
I. Allgemeine Informationen
Titel |
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Abkürzungen | 7. GWB-Novelle, 7. GWB-ÄndG |
Status: | Verabschiedetes Gesetz |
Beschreibung |
Mit dem Siebten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird das deutsche Recht der wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen an das europäische Wettbewerbsrecht, insbesondere an die Verordnung Mit der Novelle wird die Ausgestaltung des Verbots wettbewerbsbeschränkender Vereinbarungen und der Ausnahmen von diesem Verbot an das europäische Recht (Artikel 81 des Vertrages zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft) angepasst. Wie im europäischen Recht wird das bisherige Anmelde- und Genehmigungssystem für wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen abgeschafft. Auch die kartellbehördlichen Befugnisse werden dem europäischen Recht angepasst. Damit verbunden ist die Verbesserung der zivilrechtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten von Marktbeteiligten und Verbänden sowie der bußgeldrechtlichen Sanktionen. Im Bereich der Zusammenschlusskontrolle wird der vorläufige Rechtsschutz gegen Freigabeentscheidungen des Bundeskartellamts und Erlaubnisse des Bundesministers für Wirtschaft und Arbeit an die Rechtsschutzanforderungen des allgemeinen Verwaltungsprozessrechts angeglichen. Für Presseunternehmen werden Anzeigenkooperationen vom Kartellverbot freigestellt. Außerdem ermöglicht das Gesetz den Zusammenschluss von Zeitungen und Zeitungsverlagen, auch wenn dieser zu einer marktbeherrschenden Stellung führt. Voraussetzung ist, dass die beteiligten Zeitungen langfristig als publizistische Einheiten erhalten bleiben. |
II. Europäische Grundlagen
![]() 16.12.2002 (D) 04.01.2003 (V) |
Kartellverordnung (![]() |
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III. Textfassungen und Entstehungsgeschichte
1. Allgemeine Informationen
Beschluss | 07.07.2005 |
Verkündung | 12.07.2005 |
BGBl. | Teil I Nr. 42/1954 |
Text | ![]() |
2. Gesetzgebungsgeschichte
IV. Geänderte, aufgehobene, eingeführte Gesetze
Änderung | ![]() | GWB |