Gesetz zur Bekämpfung von Preismissbrauch im Bereich der Energieversorgung und des Lebensmittelhandels
I. Allgemeine Informationen
Titel | |
Status: | Verabschiedetes Gesetz |
Beschreibung |
Durch das Gesetz sollen Preismissbräuche in den betroffenen Sektoren stärker bekämpft werden. Dies soll zum einen bewerkstelligt werden durch eine Verschärfung der Missbrauchstatbestände, zum anderen durch Erleichterungen für die Kartellbehörden bei der Wahrnehmung der Preismissbrauchsaufsicht. Die Effektivität der kartellbehördlichen Eingriffsmöglichkeiten wird durch Einführung eines neuen Missbrauchstatbestands für die Energiewirtschaft erhöht. Mit Änderung des § 20 Abs. 4 |
II. Europäische Grundlagen
![]() 20.01.2004 (D) 29.01.2004 (V) |
EG-Fusionskontrollverordnung (![]() |
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III. Textfassungen und Entstehungsgeschichte
1. Allgemeine Informationen
Beschluss | 18.12.2007 |
Verkündung | 21.12.2007 |
BGBl. | Teil I Nr. 66/2966 |
Text | ![]() |
2. Gesetzgebungsgeschichte
14.11.2007 | Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie | BT-Drucksache 16/7156 | ![]() |
27.06.2007 | Gesetzentwurf der Bundesregierung | BT-Drucksache 16/5847 | ![]() |
IV. Geänderte, aufgehobene, eingeführte Gesetze
Änderung | ![]() | GWB |