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Verordnung (EU) Nr. 918/2012 |
I. Allgemeine Informationen
Titel | Delegierte Verordnung |
Status: | Bestehend |
Beschreibung | Die Verordnung ist delegierter Rechtsakt für Leerverkäufe. Darin wird insbesondere festgelegt, in welchen Fällen Credit Default Swaps auf öffentliche Schuldtitel als gedeckt zu betrachten sind und damit nicht unter das Verbot der Verordnung fallen. Dass die von ihnen geschlossenen Credit-Default-Swap-Kontrakte auf öffentliche Schuldtitel gedeckt sind, können Anleger nachweisen, indem sie zeigen, dass zwischen den abgesicherten Vermögenswerten und Verbindlichkeiten und dem Credit Default Swap auf öffentliche Schuldtitel eine quantitative oder qualitative Korrelation besteht. Der Rechtsakt enthält außerdem technische Bestimmungen zur Meldung von Short-Positionen in Aktien und öffentlichen Schuldtiteln und zu den Schwellen, die eine kurzfristige Aussetzung von Leerverkäufen illiquider Aktien und anderer Finanzinstrumente auslösen können. Der delegierte Rechtsakt ist Teil eines Pakets aus vier Durchführungsmaßnahmen, die die Kommission zur Festlegung technischer Aspekte der Leerverkaufsverordnung erlässt.
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Verordnung | (EU) Nr. 918/2012 |
Amtl. Angabe | ABl. EU Nr. L (Rechtsvorschriften), Ausgabe 274, Jahr 2012, S.1 |
Datum | 05.07.2012 |
Verkündung | 09.10.2012 |
Art | Lamfalussy-Durchführungsakt |
Rahmenakt | ![]() |
II. Textfassungen und Entstehungsgeschichte
1. Textfassungen
![]() 17.10.2014 (D) 23.01.2015 (V) | Verordnung (EU) Nr. 918/2012 berichtigt durch Delegierte Verordnung (EU) 2015/97 der Kommission vom 17. Oktober 2014 zur Berichtigung der delegierten Verordnung | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]() 05.07.2012 (D) 09.10.2012 (V) |
Urspr. Fassung : |
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