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Beschluss 716/2009/EG |
I. Allgemeine Informationen
Titel | Beschluss Nr. |
Status: | Aufgehoben |
Beschreibung | Im Finanzdienstleistungssektor sowie in den Bereichen Rechnungslegung und Abschlussprüfung wird von der Gemeinschaft erwartet, dass sie die Tätigkeiten bestimmter sowohl auf europäischer als auch auf internationaler Ebene tätiger Einrichtungen finanziell unterstützt, um die Wirksamkeit der Gemeinschaftspolitiken auf diesen Gebieten zu gewährleisten. Mit diesem Beschluss soll ein neues Gemeinschaftsprogramm aufgelegt werden, das direkte Beiträge zur Finanzierung dieser Einrichtungen aus dem Gemeinschaftshaushalt ermöglicht. Um sicherzustellen, dass derlei Einrichtungen ihre Aufgaben unabhängig und effizient wahrnehmen, werden diese Beiträge eine stabile, diversifizierte, solide und angemessene Finanzierung gewährleisten. |
Beschluss | 716/2009/EG |
Amtl. Angabe | ABl. EG Nr. L (Rechtsvorschriften), Ausgabe 253, Jahr 2009, S.8 |
Datum | 16.09.2009 |
Verkündung | 25.09.2009 |
Art | Normaler Rechtsakt |
Rechtsgrundlage | Art. 95 EG |
Rechtsetzung | Mitentscheidungsverfahren |
II. Textfassungen und Entstehungsgeschichte
1. Textfassungen
![]() 03.04.2014 (D) 08.04.2014 (V) | Beschluss 716/2009/EG aufgehoben durch Verordnung | |
![]() 24.11.2010 (D) 15.12.2010 (V) | Beschluss 716/2009/EG geändert durch EBA Verordnung ( | |
![]() 16.09.2009 (D) 25.09.2009 (V) |
Urspr. Fassung : |
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2. Entstehungsgeschichte
23.01.2009 | Kommissionsvorschlag | KOM(2009) 14 endgültig | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |