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Richtlinie 2002/47/EG |
I. Allgemeine Informationen
Titel | Richtlinie |
Abkürzungen | Finanzsicherheitenrichtlinie |
Status: | Bestehend |
Beschreibung | Um die Rechtssicherheit im Bereich der Finanzsicherheiten zu erhöhen, sollten die Mitgliedstaaten dafür sorgen, dass Finanzsicherheiten von bestimmten Vorschriften ihres Insolvenzrechts ausgenommen sind, und zwar insbesondere von solchen Vorschriften, die der effektiven Verwertung einer Sicherheit im Wege stehen oder derzeit praktizierte Verfahren, wie die bilaterale Aufrechnung infolge Beendigung („close out netting“), die Bereitstellung zusätzlicher Sicherheiten oder die Ersetzung bestehender Sicherheiten in Frage stellen würden. Diese Richtlinie behandelt nicht die Rechte an als Finanzsicherheit gestellten Vermögensgegenständen, die außerhalb einer Sicherungsvereinbarung oder außerhalb der Rechtsvorschriften über die Einleitung oder Fortsetzung eines Liquidationsverfahrens oder von Sanierungsmaßnahmen erwachsen, wie beispielsweise Ansprüche auf Rückgabe wegen Irrtums, Versehens oder fehlender Geschäftsfähigkeit. |
Richtlinie | 2002/47/EG |
Amtl. Angabe | ABl. EG Nr. L (Rechtsvorschriften), Ausgabe 168, Jahr 2002, S.43 |
Datum | 06.06.2002 |
Verkündung | 27.06.2002 |
Art | Normaler Rechtsakt |
Rechtsgrundlage | Art. 95 EG |
Rechtsetzung | Mitentscheidungsverfahren |
Inhaltlicher Hintergrund | ![]() |
II. Textfassungen und Entstehungsgeschichte
1. Textfassungen
![]() 15.05.2014 (D) 12.06.2014 (V) | Finanzsicherheitenrichtlinie (Richtlinie 2002/47/EG) geändert durch Abwicklungsrichtlinie, BRRD, Bank Recovery and Resolution Directive ( | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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2. Reformvorhaben
![]() | Vorschlag für eine Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Richtlinie ![]() |
III. Umsetzung in den Mitgliedstaaten
1. Umsetzung in Deutschland
05.04.2004 (B) 08.04.2004 (V) |
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