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Richtlinie 2003/41/EG |
I. Allgemeine Informationen
Titel | Richtlinie |
Abkürzungen | EG-Betriebsaltersversorgung-Aufsichtsrichtlinie |
Status: | Bestehend |
Beschreibung | Auf dem Europäischen Rat von Lissabon wurde die Notwendigkeit integrierter Finanzdienstleistungen und Finanzdienstleistungsmärkte in der Europäischen Union entschieden hervorgehoben. Der Finanzbinnenmarkt wird ein unerlässliches Element zur Förderung der Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Wirtschaft, der Entwicklung der "Neuen Wirtschaft" und des sozialen Zusammenhalts sein. Aus diesem Grund forderten die Staats- und Regierungschefs, dass der Aktionsplan für Finanzdienstleistungen bis 2005 durchgeführt wird. In seinen Schlussfolgerungen verweist der Vorsitz darauf, dass der Beseitigung der bei den Kapitalanlagen im Bereich von Pensionsfonds noch verbleibenden Schranken Priorität eingeräumt werden muss. Die genannten Einrichtungen spielen eine wichtige Rolle bei der Förderung des sozialen Zusammenhalts in vielen Mitgliedstaaten und bei der Finanzierung der europäischen Wirtschaft. Angesichts der Alterung der Bevölkerung in der Europäischen Union muss unbedingt sichergestellt werden, dass die Fonds mit einem Höchstmaß an Sicherheit und Effizienz arbeiten können. Die Sicherheit der Renten ist von vorrangiger Bedeutung. Die Rechte der künftigen Rentner müssen deshalb durch strenge Aufsichtsstandards geschützt werden. Allerdings müssen auch die Kosten der Renten berücksichtigt werden. Wenn die Rentenleistungen aufgrund geringer Renditen oder übermäßiger Verwaltungsauflagen zu kostspielig sind, gehen in dieser Sache alle leer aus. Die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen wird beeinträchtigt, für die Rentensysteme wird es schwerer, kostendeckend zu arbeiten, und die Rentner könnten letztlich geringere Leistungen erhalten. Der vorliegende Richtlinienvorschlag für Einrichtungen zur betrieblichen Altersversorgung soll deshalb das größtmögliche Gleichgewicht zwischen Sicherheit und Finanzierbarkeit herstellen. |
Richtlinie | 2003/41/EG |
Amtl. Angabe | ABl. EG Nr. L (Rechtsvorschriften), Ausgabe 235, Jahr 2003, S.10 |
Datum | 03.06.2003 |
Verkündung | 23.09.2003 |
Art | Lamfalussy-Rahmenakt |
Durchführung | ![]() |
Rechtsgrundlage | Art. 47 Abs. 2; Art. 95 Abs. 1; Art. 55 EG |
Rechtsetzung | Mitentscheidungsverfahren |
Inhaltlicher Hintergrund | ![]() |
II. Rahmenrechtsakt (Level 1)
1. Textfassungen
![]() 21.05.2013 (D) 31.05.2013 (V) | EG-Betriebsaltersversorgung-Aufsichtsrichtlinie (Richtlinie 2003/41/EG) geändert durch Richtlinie | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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2. Reformvorhaben
![]() | Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über die Tätigkeiten und die Beaufsichtigung von Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (COM(2014) 167 final) ![]() |
3. Entstehungsgeschichte
29.05.2001 | Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses | 2001/C 155/07 | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
11.10.2000 | Kommissionsvorschlag | KOM(2000) 507 endgültig | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
III. Durchführungs- / Delegierter Rechtsakt (Level 2)
1. Durchführung
![]() 16.06.2014 (D) 17.06.2014 (V) |
Durchführungsverordnung |
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