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Beschluss 1999/468/EG |
I. Allgemeine Informationen
Titel | Beschluß des Rates vom 28. Juni 1999 zur Festlegung der Modalitäten für die Ausübung der der Kommission übertragenen Durchführungsbefugnisse |
Status: | Aufgehoben |
Beschreibung | Der Vorschlag zielt insbesondere darauf ab, die Annahme von Basisrechtsakten dadurch zu erleichtern, daß Kriterien für die Wahl des geeigneten Durchfuhrungsverfahrens festgelegt werden - die Verfahren zu vereinfachen, ihre Zahl zu begrenzen und gleichzeitig eine wirksame Beschlußfassung zu gewährleisten; in diesem Sinne wird die Kommission eine Standardgeschäftsordnung annehmen, die sie den Ausschüssen empfehlen wird. - die geltenden Verfahren dahingehend anzupassen, daß der Wortlaut wie im vorliegenden Beschluß vorgeschlagen neu formuliert wird; das bedeutet, daß der Beschluß von 1987 aufgehoben werden muß; - die Kontrolle der Ausübung der Durchführungsbefugnisse durch den Gemeinschaflsgesetzgeber - Rat oder, im Falle der Mitentscheidung, Kai und Europäisches Parlament - unter Berücksichtigung der Trennung zwischen den Befugnissen der Exekutive und Legislative - zu verstärken; - zu gewährleisten, daß in Angelegenheiten, bei denen es darum geht, Rechtsakte anzupassen, gegebenenfalls der Gesetzgeber entscheiden kann. |
Beschluss | 1999/468/EG |
Amtl. Angabe | ABl. EG Nr. L (Rechtsvorschriften), Ausgabe 184, Jahr 1999, S.23 - 26 |
Datum | 28.06.1999 |
Verkündung | 17.07.1999 |
Art | Normaler Rechtsakt |
Rechtsgrundlage | Art. 145 EG |
Rechtsetzung | Anhörungsverfahren |
Inhaltlicher Hintergrund | ![]() |
II. Textfassungen und Entstehungsgeschichte
1. Textfassungen
![]() 16.02.2011 (D) 28.02.2011 (V) | Beschluss 1999/468/EG aufgehoben durch EU-Komitologie-Verordnung ( | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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2. Entstehungsgeschichte
24.06.1998 | Kommissionsvorschlag | KOM(1998)380endg. | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |