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Beschluss 2009/77/EG |
I. Allgemeine Informationen
Titel | Beschluss der Kommission vom 23. Januar 2009 zur Einsetzung des Ausschusses der europäischen Wertpapierregulierungsbehörden |
Status: | Aufgehoben |
Beschreibung | Die Finanzsysteme in der Gemeinschaft sind eng miteinander verknüpft, so dass sich Ereignisse in einem Mitgliedstaat erheblich auf Finanzinstitute und -märkte in anderen Mitgliedstaaten auswirken können. Die kontinuierliche Zunahme von Finanzkonglomeraten und die immer unschärfere Abgrenzung zwischen Bank-, Wertpapier- und Versicherungsgeschäft stellen die Aufsichtsbehörden sowohl auf nationaler als auch auf Gemeinschaftsebene vor zusätzliche Herausforderungen. Um die Stabilität des Finanzsystems zu erhalten, muss bei diesem Ausschuss, dem Ausschuss der europäischen Bankaufsichtsbehörden und dem Ausschuss der europäischen Aufsichtsbehörden für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung ein System geschaffen werden, mit dem potenzielle grenz- und sektorübergreifende Risiken frühzeitig ermittelt und der Kommission und den anderen Ausschüssen erforderlichenfalls angezeigt werden können. Darüber hinaus muss der Ausschuss die Unterrichtung der Finanzministerien und Zentralbanken der Mitgliedstaaten sicherstellen. Die Aufgabe des Ausschusses besteht in diesem Zusammenhang darin, Risiken in der Wertpapierbranche zu ermitteln und der Kommission regelmäßig die Ergebnisse mitzuteilen. Auch der Rat sollte entsprechend unterrichtet werden. Der Ausschuss sollte außerdem mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten und es regelmäßig über die Lage in der Wertpapierbranche informieren. Informationen über beaufsichtigte Einzelunternehmen sollte er in diesem Zusammenhang aber nicht weitergeben. |
Beschluss | 2009/77/EG |
Amtl. Angabe | ABl. EG Nr. L (Rechtsvorschriften), Ausgabe 25, Jahr 2009, S.18 - 22 |
Datum | 23.01.2009 |
Verkündung | 29.01.2009 |
Inhaltlicher Hintergrund | ![]() |
II. Textfassungen und Entstehungsgeschichte
1. Textfassungen
![]() 24.11.2010 (D) 15.12.2010 (V) | Beschluss 2009/77/EG aufgehoben durch ESMA Verordnung ( | |
![]() 23.01.2009 (D) 29.01.2009 (V) |
Urspr. Fassung : |
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