Titel |
Richtlinie 2009/110/EG über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG |
Abkürzungen |
E-Geld-Richtlinie |
Status: |
Bestehend |
Beschreibung |
Die Verbraucher und Unternehmen in der Europäischen Union machen immer mehr Gebrauch von elektronischem Geld, das in einigen Mitgliedstaaten bei bestimmten Zahlungsvorgängen erst allmählich zum Ersatz für andere Zahlungsmittel wird. Doch das Potenzial, das dem E-Geld vor acht Jahren – bei der Verabschiedung der Richtlinie 2006/46/EG über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten (nachstehend „ E-Geld-Richtlinie“) – zugeschrieben wurde, ist noch lange nicht ausgeschöpft. Bei der Überprüfung der Anwendung der E-Geld-Richtlinie hat sich herausgestellt, dass einige Bestimmungen die Entwicklung des E-Geld-Markts und insbesondere die technologische Innovation offenbar gebremst haben. Die begrenzte Zahl der E-Geld-Institute mit unbeschränkter Zulassung und das geringe Volumen des E-Geld-Umlaufs belegen, dass sich E-Geld in den meisten Mitgliedstaaten noch nicht wirklich durchgesetzt hat. Da mit der Richtlinie 2007/64/EG über Zahlungsdienste im Binnenmarkt (nachstehend „Zahlungsdiensterichtlinie“) auf Gemeinschaftsebene inzwischen ein moderner und kohärenter Rechtsrahmen für Zahlungsdienste eingeführt worden ist, müssen dringend weitere Maßnahmen ergriffen werden, damit in der Europäischen Union ein echter Binnenmarkt für E-Geld-Dienstleistungen entstehen kann.
Mit dem vorliegenden Vorschlag der Kommission soll die E-Geld-Richtlinie modernisiert und insbesondere die Beaufsichtigung von E-Geld-Instituten an die im Rahmen der Zahlungsdiensterichtlinie geltenden Aufsichtsregelungen für Zahlungsinstitute angepasst werden. Ziel ist es, die Entstehung neuer, innovativer und sicherer E-Geld-Dienstleistungen zu ermöglichen, neuen Akteuren Zugang zum Markt zu verschaffen und echten, wirksamen Wettbewerb zwischen allen Marktteilnehmern herzustellen. Innovationen am Zahlungsmarkt werden den Verbrauchern, Unternehmen und der europäischen Gesamtwirtschaft greifbare Vorteile bringen. Kreative Lösungen werden Zahlungen schneller und bequemer machen und der e-Society des 21. Jahrhunderts neue Möglichkeiten eröffnen. |
Richtlinie |
2009/110/EG |
Amtl. Angabe |
ABl. EG Nr. L (Rechtsvorschriften), Ausgabe 267, Jahr 2009, S.7 |
Datum |
16.09.2009 |
Verkündung |
10.10.2009 |
Art |
Normaler Rechtsakt |
Rechtsgrundlage |
Art. 47 Abs. 2 und 95 EG |
Rechtsetzung |
Mitentscheidungsverfahren |
24.04.2009 |
Stellungnahme des Europäischen Parlaments - 1. Lesung |
ABL EG 2009 Nr. C 184, S. 484 |




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26.02.2009 |
Stellungnahme des Wirtschafts- und Sozialausschusses |
ABL EG 2009 Nr. C 218, S. 30 |




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05.12.2008 |
Stellungnahme der Europäischen Zentralbank |
ABL EG 2009 Nr. C 30, S. 1 |




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09.10.2008 |
Kommissionsvorschlag |
KOM/2008/627 |




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