Titel |
Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), zur Änderung des Beschlusses Nr. 716/2009/EG und zur Aufhebung des Beschlusses 2009/79/EG der Kommission |
Abkürzungen |
EIOPA-Verordnung |
Status: |
Bestehend |
Beschreibung | Aufbauend auf den Vorschlägen des de Larosière Berichts wurde eine neue europäische Finanzaufsichtsstruktur geschaffen. Das Europäische System der Finanzaufsicht (ESFS) umfasst einen neuen Europäischen Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) für die Makroaufsicht über das Finanzsystem sowie die neu geschaffenen Europäischen Aufsichtsbehörden (ESA) für die Aufsicht auf Mikroebene über einzelne Finanzmarktteilnehmer.
Die laufende Aufsicht verbleibt grundsätzlich bei den nationalen Behörden, die ESA sind vor allem für die Koordinierung und Überwachung der nationalen Aufsichtsbehörden sowie für die Angleichung der Aufsichtsstandards zwischen den Mitgliedsstaaten zuständig.
Die EIOPA ist als Versicherungsaufsichtsbehörde eine der drei Europäischen Aufsichtsbehörden. Die EIOPA Verordnung regelt ihre Errichtung, Befugnisse und Aufgaben. Kernbereich ist die Tätigkeit als Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung. Die Aufgaben der EIOPA umfassen insoweit insbesondere
• den Entwurf von verbindlichen technischen Regulierungsstandards (RTS) und Durchführungsstandards (ITS) auf Stufe 2 des Lamfalussy Verfahrens,
• das Herausgeben von Leitlinien und Empfehlungen auf Stufe 3 des Lamfalussy Verfahrens und
• die Überwachung nationaler Behörden dahingehend, ob diese das Unionsrecht einhalten. |
Verordnung |
(EU) Nr. 1094/2010 |
Amtl. Angabe |
ABl. EU Nr. L (Rechtsvorschriften), Ausgabe 331, Jahr 2010, S.48-83 |
Datum |
24.10.2010 |
Verkündung |
15.12.2010 |
Art |
Normaler Rechtsakt |
Rechtsgrundlage |
Art. 95 EG |
Rechtsetzung |
Mitentscheidungsverfahren |
Inhaltlicher Hintergrund |
de Larosière Bericht
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Vorhaben
| Geänderter Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1093/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Bankenaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung), der Verordnung (EU) Nr. 1095/2010 zur Errichtung einer Europäischen Aufsichtsbehörde (Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde), der Verordnung (EU) Nr. 345/2013 über Europäische Risikokapitalfonds, der Verordnung (EU) Nr. 346/2013 über Europäische Fonds für soziales Unternehmertum, der Verordnung (EU) Nr. 600/2014 über Märkte für Finanzinstrumente, der Verordnung (EU) 2015/760 über europäische langfristige Investmentfonds, der Verordnung (EU) 2016/1011 über Indizes, die bei Finanzinstrumenten und Finanzkontrakten als Referenzwert oder zur Messung der Wertentwicklung eines Investmentfonds verwendet werden, der Verordnung (EU) 2017/1129 über den Prospekt, der beim öffentlichen Angebot von Wertpapieren oder bei deren Zulassung zum Handel an einem geregelten Markt zu veröffentlichen ist, und der Richtlinie (EU) 2015/849 zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems zum Zwecke der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung Änderung Verordnung (EU) Nr. 1094/2010 | |