EBRG
I. Allgemeine Informationen
Titel | Europäisches Betriebsräte-Gesetz |
Abkürzungen | EBRG |
Status: | Bestehend |
Beschreibung | Zur Stärkung des Rechts auf grenzübergreifende Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer in gemeinschaftsweit tätigen Unternehmen und Unternehmensgruppen werden Europäische Betriebsräte oder Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung der Arbeitnehmer vereinbart. Kommt es nicht zu einer Vereinbarung, wird ein Europäischer Betriebsrat kraft Gesetzes errichtet. Der Europäische Betriebsrat ist zuständig in Angelegenheiten, die das gemeinschaftsweit tätige Unternehmen oder die gemeinschaftsweit tätige Unternehmensgruppe insgesamt oder mindestens zwei Betriebe oder zwei Unternehmen in verschiedenen Mitgliedstaaten betreffen. Bei Unternehmen und Unternehmensgruppen nach § 2 Absatz 2 ist der Europäische Betriebsrat nur in solchen Angelegenheiten zuständig, die sich auf das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten erstrecken, soweit kein größerer Geltungsbereich vereinbart wird. |
II. Deutsches Recht
1. Textfassungen
14.06.2011 (B) 17.06.2011 (V) | Europäisches Betriebsräte-Gesetz in der Fassung vom 14.06.2011 | ![]() |
(B) Beschluss | (V) Verkündung |
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III. Europäische Grundlagen
![]() 06.05.2009 (D) 16.05.2009 (V) |
Richtlinie |
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