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Richtlinie 2006/43/EG |
I. Allgemeine Informationen
Titel | Richtlinie |
Abkürzungen | Abschlussprüfer-RiL, Abschlussprüferrichtlinie |
Status: | Bestehend |
Beschreibung | Die jüngste Flut von Skandalen in den USA und der EU, die den Kapitalmärkten und der Wirtschaft erheblichen Schaden zugefügt haben, hat deutlich gemacht, wie wichtig die Abschlussprüfung für die Glaubwürdigkeit und die Verlässlichkeit des Jahresabschlusses von Unternehmen ist. Der Vorschlag ist keine überstürzte Reaktion auf die jüngsten Unternehmensskandale, sondern logische Konsequenz der 1996 eingeleiteten Neuausrichtung der von der EU im Bereich der Abschlussprüfung verfolgten Politik. Es wurden hierbei jedoch die jüngsten Skandale in die Überlegungen einbezogen. So sieht der Vorschlag nunmehr vor, dass der Konzernprüfer die volle Verantwortung für den Bestätigungsvermerk des konsolidierten Abschlusses trägt, und schreibt für alle Unternehmen von öffentlichem Interesse einen unabhängigen Prüfungsausschuss vor. |
Richtlinie | 2006/43/EG |
Amtl. Angabe | ABl. EG Nr. L (Rechtsvorschriften), Ausgabe 157, Jahr 2006, S.87 - 107 |
Datum | 17.05.2006 |
Verkündung | 09.06.2006 |
Art | Normaler Rechtsakt |
Rechtsgrundlage | Art. 44 Abs. 2 g) EG |
Rechtsetzung | Mitentscheidungsverfahren |
II. Textfassungen und Entstehungsgeschichte
1. Textfassungen
![]() 16.04.2014 (D) 27.05.2014 (V) | Abschlussprüfer-RiL, Abschlussprüferrichtlinie (Richtlinie 2006/43/EG) geändert durch Richtlinie | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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2. Entstehungsgeschichte
3. Auswirkungen
Änderung | ![]() | ![]() ![]() ![]() |
Änderung | ![]() | ![]() ![]() ![]() |
Aufhebung | ![]() |
III. Umsetzung in den Mitgliedstaaten
1. Umsetzung in Deutschland
25.05.2009 (B) 28.05.2009 (V) |
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