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Richtlinie 2009/133/EG |
I. Allgemeine Informationen
Titel | Richtlinie |
Status: | Bestehend |
Beschreibung | Im Zusammenhang mit dem „Europa der Bürger“ ist es ein wichtiges Anliegen der Kommission, das Gemeinschaftsrecht zu vereinfachen und klarer zu gestalten, damit es für den Bürger besser verständlich und zugänglich wird und er die spezifischen Rechte, die es ihm zuerkennt, besser in Anspruch nehmen kann. Dieses Ziel lässt sich so lange nicht erreichen, wie zahlreiche Vorschriften, die mehrfach und oftmals in wesentlichen Punkten geändert wurden, in verschiedenen Rechtsakten, vom ursprünglichen Rechtsakt bis zu dessen letzter geänderter Fassung, verstreut sind und es einer aufwendigen Suche und eines Vergleichs vieler Rechtsakte bedarf, um die jeweils geltenden Vorschriften zu ermitteln. Soll das Gemeinschaftsrecht verständlich und transparent sein, müssen häufig geänderte Rechtsakte also kodifiziert werden. Die Kommission hat daher mit Beschluss vom 1. April 19871 ihre Dienststellen angewiesen, alle Rechtsakte spätestens nach der zehnten Änderung zu kodifizieren. Dabei hat sie jedoch betont, dass es sich um eine Mindestanforderung handelt, denn im Interesse der Klarheit und des guten Verständnisses der Gemeinschaftsvorschriften sollten die Dienststellen bemüht sein, die in ihre Zuständigkeit fallenden Rechtsakte in kürzeren Abständen zu kodifizieren. |
Richtlinie | 2009/133/EG |
Amtl. Angabe | ABl. EG Nr. L (Rechtsvorschriften), Ausgabe 310, Jahr 2009, S.34 - 46 |
Datum | 19.10.2009 |
Verkündung | 25.11.2009 |
Art | Normaler Rechtsakt |
Rechtsgrundlage | Art. 94 EG |
Rechtsetzung | Mitentscheidungsverfahren |
II. Textfassungen und Entstehungsgeschichte
1. Textfassungen
![]() 13.05.2013 (D) 28.05.2013 (V) | Richtlinie 2009/133/EG geändert durch Richtlinie | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
![]() 19.10.2009 (D) 25.11.2009 (V) |
Urspr. Fassung : |
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2. Entstehungsgeschichte
3. Auswirkungen
Aufhebung | ![]() |