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Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 |
I. Allgemeine Informationen
Titel | Verordnung |
Status: | Bestehend |
Beschreibung |
Das Statut der Europäischen Gesellschaft wurde 2001 erlassen und trat 2004 in Kraft, rund 30 Jahre nach Vorlage des ersten Vorschlags an die Kommission. Die die SE einführende Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 (SE-Verordnung) wurde ergänzt durch Richtlinie Nr. Durch die Schaffung dieser Rechtsform erleichterte die EU die Betriebstätigkeit von Unternehmen, die ihre Geschäfte gemeinschaftsweit auszubauen wünschen. Gemeinsame Anwendung der SE-Verordnung und einzelstaatlichen Rechts Die SE mit Sitz in einem EU-Land unterliegt:
Zwei mögliche Organisationsstrukturen Die Satzung der Europäischen Gesellschaft sieht zwei verschiedene Systeme vor:
Fehlende Harmonisierung der Besteuerung Die SE unterliegt den Steuervorschriften in allen EU-Ländern, in denen sich ihre Verwaltungszentren befinden. Arbeitnehmerbeteiligung in der SE Keine SE darf ohne ein Modell der Arbeitnehmerbeteiligung gegründet werden, welches durch Vereinbarung zwischen der Geschäftsleitung und den Arbeitnehmern selbst auszuwählen ist. Diese Vereinbarung muss notwendigerweise Verfahren zur Unterrichtung und Anhörung und gegebenenfalls eine Arbeitnehmerbeteiligung an den Leitungsorganen der SE enthalten. Gleichwohl ist eine Beteiligung nur obligatorisch, falls die Arbeitnehmer schon vor der Gründung der SE von dieser Beteiligung profitiert haben. Gelangen die zwei Parteien nicht zu einer zufriedenstellenden Vereinbarung, finden eine Reihe von im Anhang zur Richtlinie aufgeführten Auffangregelungen Anwendung.
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Verordnung | (EG) Nr. 2157/2001 |
Amtl. Angabe | ABl. EG Nr. L (Rechtsvorschriften), Ausgabe 294, Jahr 2001, S.1 - 21 |
Datum | 08.10.2001 |
Verkündung | 10.11.2001 |
Art | Normaler Rechtsakt |
Rechtsgrundlage | Art. 308 AEUV |
Rechtsetzung | Mitentscheidungsverfahren |
II. Textfassungen und Entstehungsgeschichte
1. Textfassungen
![]() 13.05.2013 (D) 10.06.2013 (V) | Verordnung (EG) Nr. 2157/2001 geändert durch Verordnung | ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() |
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2. Entstehungsgeschichte
III. Umsetzung in den Mitgliedstaaten
1. Umsetzung in Deutschland
22.12.2004 (B) 28.12.2004 (V) |
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IV. Sonstiges
1. Sonstiges
Europäische Kommission 04.04.2011 |
Liste der zuständigen Behörden gemäβ dem Statut der Europäischen Gesellschaft |
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Europäische Kommission 17.11.2010 |
Bericht über die Anwendung der Verordnung |
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V. Literatur
Arbeitskreis Aktien- und Kapitalmarktrecht (AAK) | Vorschläge zur Reform der Mitbestimmung in der Societas Europaea (SE) |
Seibt, Christoph H. | Größe und Zusammensetzung des Aufsichtsrats in der SE |