Gesetz zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes
I. Allgemeine Informationen
Titel | |
Status: | Aufgehobenes Gesetz |
Beschreibung | Mit dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Strukturreform des Gebührenrechts des Bundes am 15. August 2013 ist eine grundlegende und fachübergreifende Reform erfolgt. Die Reform des Verwaltungsgebührenrechts war auf Grund der derzeitigen Rechtszersplitterung – weit über 200 Gesetze und Rechtsverordnungen – sowie der rechtlichen Unsicherheit für die Betroffenen bei der Kalkulation von Gebühren lange überfällig. Daher ist mit dem Gesetz das gesamte Verwaltungsgebührenrecht des Bundes im Rahmen der Strukturreform mit folgenden Schwerpunkten grundlegend modernisiert, bereinigt und vereinheitlicht worden:
Für den Strukturwandel ist eine fünfjährige Übergangsfrist zur Ablösung der gebührenrechtlichen Regelungen im Fachrecht vorgesehen.
+++ Änderung des Gesetzes durch das |
II. Textfassungen und Entstehungsgeschichte
1. Allgemeine Informationen
Status: | Aufgehobenes Gesetz |
BGBl. | Teil I Nr. 48/3154 |
Text | ![]() |
III. Geänderte, aufgehobene, eingeführte Gesetze
Änderung | ![]() | VermVerkProspGebV | ![]() ![]() |
Änderung | ![]() | WpÜG | ![]() ![]() |
Änderung | ![]() | WpÜG-GebV | ![]() ![]() |
Änderung | ![]() | WpPGebV | ![]() ![]() |
Änderung | ![]() | GWB | ![]() ![]() |
Änderung | ![]() | VIG | ![]() ![]() |
Einführung | ![]() |
Gesetz über Gebühren und Auslagen des Bundes | ![]() ![]() |