标题 |
Gesetz zur Umsetzung der zweiten E-Geld-Richtlinie
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状态: |
通过的法律 |
描述 |
Die Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E-Geld-Instituten, zur Änderung der Richtlinien 2005/60/EG und 2006/48/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 2000/46/EG (ABl. L 267 vom 10.10.2009, S. 7) – Zweite E-Geld-Richtlinie – ist bis zum 30. April 2011 in deutsches Recht umzusetzen. Ihr Inhalt ist in wesentlichen Teilen mit der Zahlungsdiensterichtlinie 2007/64/EG und mit den Geschäftsaktivitäten der Zahlungsinstitute verzahnt. Die Umsetzung der Zweiten E-Geld-Richtlinie in den Vertragsstaaten des Europäischen Wirtschaftsraums ist ein wichtiger Baustein für die Vollendung eines modernen und rechtlich kohärenten Zahlungsverkehrsraums im Binnenmarkt. Faire Wettbewerbs- bedingungen setzen gleiche Marktzugangskriterien für alle Zahlungsdienste- anbieter einschließlich der E-Geld-Institute, einen einheitlichen aufsichts- rechtlichen Rahmen sowie eine konsequente Durchsetzung der aufsichts- rechtlichen Vorschriften auch für E-Geld-Institute voraus.
http://dipbt.bundestag.de/extrakt/ba/WP17/288/28829.html |
2010/12/01 |
Beschlussempfehlung Bericht des Finanzausschusses |
BT-Drucksache 17/4047 |
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2010/09/27 |
Gesetzentwurf der Bundesregierung |
BT-Drucksache 17/3023 |
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2010/08/13 |
Gesetzentwurf der Bundesregierung |
BR-Drucksache 482/10 |
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2010/06/18 |
Zentraler Kreditausschuss (ZKA) |
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2010/06/01 |
Deutscher Notarverein (DNotV) |
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